Sach- und Rechtsmängel

Sach- und Rechtsmängel
Sach- und Rechtsmängel
m pl (JUR) πραγματικά και νομικά ελαττώματα nt pl

Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.

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  • Rechtsmangel — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Mangel (Recht) — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel …   Deutsch Wikipedia

  • Mangel der Sache — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Mietmangel — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Sachmangel — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Nacherfüllung — ist eines der Rechte, das nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft ist, das heißt, wenn die Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Mängelbeseitigung — Nacherfüllung ist eines der Rechte, das nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft ist, d.h., wenn die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kauf — Aneignung; Investition; Erwerb; Anschaffung; Erwerbung; Aufkauf; Akquisition; Zukauf; Übernahme * * * Kauf [kau̮f], der; [e]s, Käufe [ kɔy̮fə]: Erwerb von etwas für Geld: ein günstiger Kauf; ein Haus zum Kauf anbieten …   Universal-Lexikon

  • Schenkung — Dotierung; Gabe; Stiftung; Geldgeschenk; Spende; Dedikation; Widmung * * * Schẹn|kung 〈f. 20; Rechtsw.〉 unentgeltl. Zuwendung aus dem eigenen Vermögen an jmdn. * * * Schẹn|kung, die; , en (Rechtsspr.) …   Universal-Lexikon

  • Kaufvertrag (Deutschland) — Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache… …   Deutsch Wikipedia

  • Einseitiger Handelskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

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